Anbei folgende Unterlagen für Sie zur Verfügung:

  • Anmeldeformular zur Schulbuchausleihe
  • Antrag auf Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes (nur möglich, wenn Teilnahme an der Schulbuchausleihe) –  diesen Antrag bekommen Sie im Frühjahr, wenn die Höhe des Leihentgeltes feststeht
  • Hinweise zum Antrag auf Freistellung

Wenn Sie sich für die Schulbuchausleihe entscheiden möchten, geben Sie bitte das Anmeldeformular so früh wie möglich, spätestens zum 30.04.2024 wieder der Schule zurück.

Das Leihentgelt beträgt im kommenden Schuljahr an der Grundschule Rischbach / Wiesental ____.

Sie bekommen eine Zahlungsaufforderung der Stadt St. Ingbert mit der Angabe des Kontos, auf das das Leihentgelt bezahlt werden muss.

Warten Sie also bitte, bis diese Aufforderung kommt!

Alle benötigten Schulbücher und Arbeitshefte werden dann in einem Gesamtpaket zur Verfügung gestellt.

Bei der Rücknahme der Bücher am Ende des Schuljahres werden diese auf ihren Zustand geprüft. Bei nicht angemessener Beanspruchung durch den Entleiher müssen die Erziehungsberechtigen Schadenersatz leisten.

Die Organisation und die Vorbereitung der Ausleihe werden in St. Ingbert von der Stadtbücherei übernommen. Dort können Sie die Bücher abholen. Sie erhalten dazu eine gesonderte Nachricht.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung gilt für die gesamte Grundschulzeit, es sei denn Sie melden sich explizit bis zum 30.04. des Folgejahres von der Ausleihe wieder schriftlich ab. Sollte keine rechtzeitige Abmeldung erfolgen, besteht auch im kommenden Schuljahr eine Pflicht zur Zahlung des Entgelts.

Die Teilnahme der Eltern am Ausleihsystem ist freiwillig. Eltern, die nicht teilnehmen, sind verpflichtet die Schulbücher auf eigene Kosten anzuschaffen. In diesem Fall werden wir Ihnen die Schulbuchliste vor den Sommerferien zukommen lassen.

Die Verfahrensweise bei der Antragstellung auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes ist auf dem Hinweisblatt ausführlich erläutert. Eltern beantragen die Befreiung vom Entgelt möglichst unmittelbar nach der Anmeldung zur Ausleihe. Förderberechtigte Schüler/innen erhalten vom Amt für Ausbildungsförderung einen Freistellungsbescheid.

Bitte geben Sie den Bescheid über die Freistellung vom Leihentgelt unverzüglich nach Erhalt in der Schule oder bei der Stadt St. Ingbert 5/50 – Schulen und Kindergärten, Frau Becker, Tel. 06894/13-194, Peter-Hellenthalstraße (ehemalige Mühlwaldschule), 66386 St. Ingbert ab.

Antrag auf Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts 2024/2025