Wie Sie wahrscheinlich aus den Medien schon erfahren haben, bleiben die Grundschulen im Saarland noch bis voraussichtlich 12.02.2021 geschlossen. Danach sind Winterferien/Faschingsferien vom 15.02.2021 bis 19.02.2021. Wie der Schulbetrieb danach ablaufen wird, steht auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass für Ihre Kinder eine Schulpflicht besteht – d.h. es besteht die Pflicht, die Arbeitsaufträge, die sie von den Lehrern bekommen, zuhause zu bearbeiten.

Wichtig ist, dass das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird und die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Deshalb sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Klassenlehrer immer in irgendeiner Weise mit Ihnen und/oder Ihrem Kind in Kontakt bleiben können!

So weit wie irgend möglich, sollen Zusammentreffen vermieden werden – nur im Falle, dass Ihr Kind nicht zuhause betreut werden kann, können Sie es für das pädagogische Angebot (Notbetreuung) anmelden.  

Um die Gruppen besser planen zu können, brauchen wir in jeder Woche, bis spätestens Dienstag, 12.00 Uhr, Ihre Rückmeldung, falls Sie für Ihr Kind eine Betreuung in der nächsten Woche benötigen! Bitte per Mail/Telefon (evtl. Anrufbeantworter) im Sekretariat Bescheid sagen (rischbachschule@st-ingbert.de 06894/34567).

Sie können das pädagogische Angebot auch nur tageweise in Anspruch nehmen, die Anmeldung ist jedoch unbedingt verbindlich, da wir Gruppen und auch Lehrer einteilen müssen (bitte morgens Bescheid sagen, sollte Ihr Kind krank sein).

Das FGTS Angebot besteht für die in der FGTS angemeldeten Schülerinnen und Schüler im bisherigen Umfang fort – bitte aber Bescheid sagen, ob das Kind im Anschluss an den Vormittag das FGTS-Angebot besucht.

Während der Winter-Faschings-Ferien besteht für die in der FGTS angemeldeten Schüler/innen eine Ferienbetreuung am 17./18. und 19.02.2021 (15./16.02.2021 sind Schließtage). Eine Abfrage hierzu erfolgt zeitnah von Seite des Trägers der GBQ / bitte melden Sie sich im Sekretariat der GBQ (06894/3879520) wenn Bedarf besteht.

Im Angebot der Schule besteht für alle Schülerinnen und Schüler eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (keine Pflicht zum Tragen der sog. FFP2-Masken), wo kein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.